Zur Unwürdigkeit, den Beruf des Rechtsanwalts auszuüben
Der Rechtsanwalt ist unabhängiges Organ der Rechtspflege, § 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO). Dieser Grundsatz schwebt über dem Berufsstand wie kaum ein anderer. Was es genau bedeutet, ein “Organ der Rechtspflege” zu sein, ist dabei aus dem Gesetzeswortlaut ...weiterlesen
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