Zeitpunkt der Kenntnis bei der Anwaltshaftung
Für die Frage, wann der Anspruch gegen den früheren Berater bzw. Rechtsanwalt eines Mandanten verjährt, kommt es vornehmlich auf die Kenntnis des Mandanten von den anspruchsbegründenden Umständen an, § 199 Abs. 1 BGB. Im Rahmen der Anwaltshaftung erlangt der Mandant in der Regel ...weiterlesen
Kommentare Aus